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Denkmalschutz
Der Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kultur- und Naturdenkmale zu schützen und dauerhaft zu erhalten. Kulturelles Erbe ist sehr wichtig, um ihre Geschichte als Kunst und Lebensweise zu erhalten. Ist dies nicht möglich stirbt eine Kulltur schneller als man denkt. Vergleichsweise wie Sprachen oder Tierarten die bereits ausgestorben und somit für immer verloren sind. Die Er- und Unterhaltung von Denkmalen wird auch als Denkmalpflege bezeichnet.
Das Denkmalschutzgesetz dient dem Schutz der Denkmäler und unterscheidet sich zwischen den einzelnen Bundesländern. Was in Bundesland A zulässig ist, kann in Bundesland B bereits strafbar sein.
Folgend eine Liste der Denkmalschutzgesetze der einzelnen Länder (Keine Grantie auf Aktualität)
für Baden-Württemberg
für Bayern
für Berlin
für Brandenburg
für Bremen
für Hamburg
für Hessen
für Mecklenburg-Vorpommern
für Niedersachsen
für Nordrhein-Westfalen
für Rheinland-Pfalz
für Saarland
für Sachsen
für Sachsen-Anhalt
für Schleswig-Holstein
für Thüringen
Generell macht es immer Sinn sich direkt beim Denkmalschutz des jeweiligen Landes zu informieren. In vielen Bundesländern benötigt man eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn man z.B. mit einem Metalldetektor auf Suche geht und graben will. Ich kann nur jedem empfehlen sich zu informieren, ansonsten geht man sehr schnell unwissentlich eine Straftat ein.
Sollte einer der Links defekt sein, freue ich mich über einen kurzen Hinweis, damit ich den Link austauschen kann.
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